
Der Gesetzgeber unterstellt dem Unternehmer die Nutzung des betrieblichen Pkws zu privaten Zwecken. Den individuellen Nutzungsanteil muss der Unternehmer plausibel nachweisen. Dies kann einerseits durch ein Fahrtenbuch geschehen, in welchem lückenlose Aufzeichnung der betrieblichen und privaten Fahrten zu erfolgen haben. Diese Methode ist jedoch s...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Der Gesetzgeber unterstellt dem Unternehmer die Nutzung des betrieblichen Pkws zu privaten Zwecken. Den individuellen Nutzungsanteil muss der Unternehmer plausibel nachweisen. Dies kann einerseits durch ein Fahrtenbuch geschehen, in welchem lückenlose Aufzeichnung der betrieblichen und privaten Fahrten zu erfolgen haben. Diese Methode ist jedoch s...
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